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   BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R   

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https://dejure.org/2006,39449
BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,39449)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,39449)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2006 - B 1 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,39449)
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Volltextveröffentlichung

  • mds-ev.de PDF, S. 106

    "Immunbiologische Therapie" bei Duchenne'scher Muskeldystrophie

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 04.04.2006)

    Patient erhält Kosten für Alternativmedizin ersetzt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    - der Notwendigkeit, nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 (dazu unter 2a und 2b) die einfachrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung nicht anerkannter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an GKV-Versicherte in Fällen lebensbedrohlicher, regelmäßig tödlich verlaufender Krankheiten weiter zu konkretisieren,.

    Auf die hiergegen vom Kläger erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - das Urteil des Senats vom 16. September 1997 aufgehoben und die Sache an das BSG zurückverwiesen.

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Der 1. Senat des BSG hat das Berufungsurteil auf die Revision der Beklagten hin aufgehoben (Urteil vom 19. September 1997 - 1 RK 28/95, BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) und das SG-Urteil wieder hergestellt.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Auch in seinem Sandoglobulin- Urteil vom 19. März 2002 (BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8) hatte der 1. Senat entscheidend darauf abgestellt, dass eine schwerwiegende, lebensbedrohliche oder zumindest die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigende Krankheit vorliegt, für deren Behandlung es keine Alternative gibt.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Außerdem hat sich der Senat in Abgrenzung von früheren Entscheidungen (BSG vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R = SozR 4-2500 § 31 Nr. 1) in seinem Visudyne-Urteil vom 19. Oktober 2004 (BSGE 93, 236-52 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1), in dem es um extrem seltene Krankheiten ging, von seiner früheren "strengeren Linie" abgegrenzt.
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Außerdem hat sich der Senat in Abgrenzung von früheren Entscheidungen (BSG vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R = SozR 4-2500 § 31 Nr. 1) in seinem Visudyne-Urteil vom 19. Oktober 2004 (BSGE 93, 236-52 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1), in dem es um extrem seltene Krankheiten ging, von seiner früheren "strengeren Linie" abgegrenzt.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Streitigkeit über die Leistungsgewährung im Bereich der besonderen Therapierichtungen hat der Senat angesichts einer aktuell stattfindenden Diskussion innerhalb der deutschen Ärzteschaft die Möglichkeit, einen Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall anzuerkennen, nicht von vornherein ausgeschlossen (Urteil vom 22. März 2005 - B 1 A 1/03 R, BSGE 94, 221, 237 RdNr 31 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Die Rechtsprechung dürfte nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, wonach selbst bei schweren und tödlich verlaufenden Erkrankungen eine Erweiterung der Leistungspflicht der Krankenkassen beim Fehlen einer befürwortenden Entscheidung des Bundesausschusses - abgesehen vom Fall eines Systemversagens - generell nicht in Betracht kommt (BSGE 86, 54, 66 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 71).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    (2) In welchen Fällen ist nach einer Gegenüberstellung (Analyse) von konventionellen und der in Streit stehenden neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode nach Ziel und Mittel davon auszugehen, dass im konkreten Krankheitsfall eine allgemein anerkanntem medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht? Können insoweit ggf die Grundsätze herangezogen werden, die in der Rechtsprechung des 1. Senats zur Auslandsbehandlung nach § 18 SGB V entwickelt worden sind (vgl zB Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 5/02 R, BSGE 92, 164, 166 RdNr 9 mwN = SozR 4-2500 § 18 Nr. 2; Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R - Kozijavkin III, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen)?.
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Unter anderem hat er klargestellt, dass das BSG an Entscheidungen des Bundesausschusses (selbstverständlich) nicht strenger gebunden ist, als wenn die Entscheidung vom Gesetzgeber selbst getroffen worden wäre (Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R Rdnr 19).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus BSG, 27.03.2006 - B 1 KR 28/05 R
    Neben Thymuspeptiden, Zytoplasma und homöopathischen Mitteln wurden hochfrequente Schwingungen (sog Bioresonanztherapie, vgl dazu inzwischen: Urteil des Senats vom 19. Februar 2003, Az: B 1 KR 18/01 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 1) angewandt.
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 5/02 R

    Krankenversicherung - Transplantation - Nierentransplantation - Nierenspende -

  • SG Hamburg, 31.03.2006 - S 28 KR 137/06

    Schwerwiegende Erkrankung im Sinne von Off-Label-Use in der Krankenversicherung,

    Das BSG hat weiter unter Bezugnahme der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten nicht nur die Konkretisierung der Leistungsansprüche der Versicherten bestimmen, sondern diese Schutzpflichten die Versicherten auch davor bewahren sollen, auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung mit zweifelhaften Therapiemethoden behandelt zu werden (vgl. BSG B 1 KR 28/05 R- Terminsbericht Nr. 20/06 vom 27.03.06).

Redaktioneller Hinweis

  • Vergleich nach Zurückverweisung durch BVerfG; ausführliche Erwägungen des Senats, mitgeteilt im Rahmen eines Sitzungsberichts (Pressemitteilung)

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